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   BVerwG, 14.11.1995 - 8 B 133.95   

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BVerwG, 14.11.1995 - 8 B 133.95 (https://dejure.org/1995,20010)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1995 - 8 B 133.95 (https://dejure.org/1995,20010)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1995 - 8 B 133.95 (https://dejure.org/1995,20010)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde mangels genügender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des Verfahrensmangels

 
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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 8 B 133.95
    Das Beschwerdevorbringen, das sich gegen die dem angefochtenen Urteil zugrundeliegende Rechtsanwendung des Verwaltungsgerichts wendet, zeigt namentlich nicht in der durch § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Weise (vgl. dazu Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr) eine bisher vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht geklärte Frage des revisiblen Rechts auf, die in dem von dem Kläger angestrebten Revisionsverfahren rechtsgrundsätzlich zu beantworten wäre.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 8 B 133.95
    Das Beschwerdevorbringen, das sich gegen die dem angefochtenen Urteil zugrundeliegende Rechtsanwendung des Verwaltungsgerichts wendet, zeigt namentlich nicht in der durch § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Weise (vgl. dazu Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr) eine bisher vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht geklärte Frage des revisiblen Rechts auf, die in dem von dem Kläger angestrebten Revisionsverfahren rechtsgrundsätzlich zu beantworten wäre.
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